The Bill of Rights
Die Bill of Rights sind die ersten zehn Amendments (Zusätze) zur Verfassung der Vereinigten Staaten vonAmerika. Sie wurden vom amerikanischen Kongress am 25. September 1789 beschlossen und von 11 Bundesstaaten ratifiziert. Die Ratifizierung wurde am 15. Dezember 1791 abgeschlossen
ZUSATZARTIKEL I
Der Kongreß darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Mißständen zu ersuchen.
ZUSATZARTIKEL II
Da eine gut ausgebildete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates erforderlich ist, darf das Recht desVolkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.
ZUSATZARTIKEL III
Kein Soldat darf in Friedenszeiten ohne Zustimmung des Eigentümers in einem Haus einquartiert werden und in Kriegszeiten nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise.
ZUSATZARTIKEL IV
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums, vorwillkürlicher Durchsuchung, Verhaftung und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs -und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundesausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmendenPersonen oder Gegenstände genau bezeichnen.
ZUSATZARTIKEL V
Niemand darf wegen eines Kapitalverbrechens oder eines sonstigen schimpflichen Verbrechens zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn auf Grund eines Antrages oder einer Anklage durch ein Großes Geschworenengericht. Hiervon ausgenommen sind Fälle, die sich bei den Land- oder Seestreitkräften oder bei der Miliz ereignen, wenn diese in Kriegszeit oder bei öffentlichem Notstand im aktiven Dienst stehen.
Niemand darf wegen derselben Straftat zweimal durch ein Verfahren in Gefahr des Leibes und des Lebensgebracht werden. Niemand darf in einem Strafverfahren zur Aussage gegen sich selbst gezwungen noch des Lebens, der Freiheit oder des Eigentums ohne vorheriges ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und Gesetz beraubt werden. Privateigentum darf nicht ohne angemessene Entschädigung für öffentliche Zweckeeingezogen werden.
ZUSATZARTIKEL VI
In allen Strafverfahren hat der Angeklagte Anspruch auf einen unverzüglichen und öffentlichen Prozeß vor einem unparteiischen Geschworenengericht desjenigen Staates und Bezirks, in welchem die Straftatbegangen wurde, wobei der zuständige Bezirk vorher auf gesetzlichem Wege zu ermitteln ist. Er hat weiterhin Anspruch darauf, über die Art und Gründe der Anklage unterrichtet und den Belastungszeugen gegenüber gestellt zu werden, sowie auf Zwangs- vorladung von Entlastungszeugen und einen Rechtsbeistandzu seiner Verteidigung.
ZUSATZARTIKEL VII
In Zivilprozessen, in denen der Streitwert zwanzig Dollar übersteigt, besteht ein Anrecht auf ein Verfahrenvor einem Geschworenengericht, und keine Tatsache, über die von einem derartigen Gericht befunden wurde, darf von einem Gerichtshof der Vereinigten Staaten nach anderen Regeln als denen des gemeinen Rechts erneut einer Prüfung unterzogen werden.
ZUSATZARTIKEL VIII
Übermäßige Bürgschaften dürfen nicht gefordert, übermäßige Geldstrafen nicht auferlegt und grausame oderungewöhnliche Strafen nicht verhängt werden.
ZUSATZARTIKEL IX
Die Aufzählung bestimmter Rechte in der Verfassung darf nicht dahin gehend ausgelegt werden, daß durch sie andere dem Volke vorbehaltene Rechte versagt oder eingeschränkt werden.
ZUSATZARTIKEL X
Die Machtbefugnisse, die von der Verfassung weder den Vereinigten Staaten übertragen noch denEinzelstaaten entzogen werden, bleiben den Einzelstaaten oder dem Volke vorbehalten.
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