“Ein Teil unsres Landes glaubt, daß die Sklaverei gerecht ist und verbreitet werden soll, während der andere Teil glaubt, sie ist ungerecht und soll nicht verbreitet werden. Dies ist der einzige wesentliche Meinungsunterschied. Die geflüchtete - Sklaven - Klausel der Verfassung, und das Gesetz für die Unterbindung des ausländischen Sklavenhandels, sind beide gleich gut ausgeführt, so gut vielleicht wie irgendein Gesetz in einem Gemeinwesen, worin der moralische Sinn der Leute das Gesetz selbst nicht vollkommen unterstützt, ausgeführt werden kann. Die große Mehrheit der Leute hält sich in beiden Fällen an die trockene rechtliche Pflicht, während einige verstoßen dagegen in beiden Fällen. Dies, glaube ich, ist nicht vollständig zu beheben; und es wäre in beiden Fällen, nach der Trennung der Landesteile, schlimmer als vorher. Der ausländische Sklavenhandel, nun unvollkommen unterbunden, würde schließlich in einem Teil wieder ohne Einschränkung aufleben, während geflüchtete Sklaven, nun nur teilweise ausgeliefert, durch den anderen Teil überhaupt nicht mehr ausgeliefert werden würden.” >>>
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