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Rechtsknechtschaft

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- solche Juristen sehen die übrigen Menschen als ihre Rechtsleibeigenen an.


- Aber unter Verstehen versteht man
αα) die Kenntnis alles des unendlichen Details - das für die vernünftige Einsicht sehr überflüssig;
- Gelehrter, heißt es, versteht die Sache - als Gelehrter ist er in diese historischen Detail [s] eingeengt; und nur von solchem lassen sie gelten, daß er das Recht verstehe, der etwa, wie Herr Hugo auch sagt, Kollegia darüber besucht hat, Universität.
- Als ob hiermit alle die Bürger, welche keine juristischen Kollegia gehört, vom Recht nichts verstünden, - solche Juristen sehen die übrigen Menschen als ihre Rechtsleibeigenen an.
Gehört zum Metier
- dies Recht zu vernünftigem Begreifen läßt sich kein Volk nehmen - keine Laien, hier noch weniger als in der Religion. Laien verstehen nichts von Religion - und es ist die Zeit gekommen, daß man nach der Vernunft der Sache fragt.
ββ) man erkenne die Wichtigkeit solcher Kenntnis nicht; um sie, um ihren Boden sei es zu tun
- versteht die Sache nicht, wisse nicht, worauf es ankommt: d. i. man bleibe nicht bei dem stehen,
worauf sie meinen, daß es ankommt - nämlich eben auf das historische Wissen, und gute Verstandesgründe; - nicht verstehen heißt  sie stehen auf einem anderen Boden, - und dies sei ausschließlich der einzige - anerkennen nicht, daß es auch einen vernünftigen Boden gibt.
γ) Diese Verkennung des vernünftigen Standpunktes - die  Unbekümmertheit darum, der Hochmut zu meinen, bei der gelehrten Kenntnis habe man schon für sich die vernünftige Erkenntnis
- rächt sich dann auch; - es geht nicht, es gibt Stellen, wo es auf Gedanken ankommt;
- man kann sich nicht erwehren, auch auf das Allgemeine zu kommen - da kommt die ganze Blöße zum Vorschein; - so geht es besonders bei Herrn Hugo, es ist kläglich, wie es da aussieht
- Rotten boroughs*) - erklären, Verstand, - Weisheit der Voreltern, - worin hat diese bestanden? - von großen Städten oder bedeutenderen Flecken zu berufen -
Damals der rechte Verstand, - aber jetzt andere Umstände - nicht mehr Zusammenhang mit diesen.”
 

   G.W.F. Hegel,  Grundlinien der Philosophie des Rechts
       
Hegels handschriftliche Notizen:      [zu § 3 Anmerkung.]         Kontext>>>

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*)*Der Begriff rotten borough (verfaulte Stadt) steht für Wahlkreise im Königreich England (vor 1707), dem Königreich Großbritannien (1707–1801), dem Königreich Irland (1541–1801) und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland (ab 1801), die so wenige Einwohner hatten, dass sie im Parlament als „überrepräsentiert“ angesehen wurden.  >.wikipedia.

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