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Frauenrechte/Menschenrechte

manfred herok ©2000-14

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Frauenrechte sind Menschenrechte

„Die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sind ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte.“
Diese selbstverständliche Feststellung findet sich im Abschlussdokument der Wiener UN-Menschenrechtskonferenz von 1993.    >>>

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Das Grundgesetz (GG)

Frauenrechte

Human Rights

 Philosophie des Rechts

Rechtsknechtschaft

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Abraham Lincoln  -  Sklaverei

Sind die Rechte von Frauen patikuläre Rechte, die Menschenrechte sind?
Sind alle Rechte von Menschen, in jeglicher Gruppe von Menschen, Menschenrechte?
Sind dann die spezifischen Rechte z.B. islamischer Männer,
die spezifische Frauenrechte kulturell-religiös etabliert haben, Menschenrechte?
Sind die Rechte spezifischer ethnischer Gruppen, etwa Stammesorganisationen, für die die Mitglieder der Gruppe der Frauen anderes sind als universelle Menschen, allgemeine oder spezielle Menschenrechte?
Oder:
Ist das Recht auf freie Meinungsäußerung ein Menschenrecht?
Das Recht auf Privatsphäre,  das Recht auf Versammlung,  auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz,  auf Wahl der Religion, Widerstand gegen Tyrannei ... etc.  Das sind Menschenrechte in einem vernünftigen Staat mit entspechender Verfassung.

Solche Rechte sind Menschenrechte, die jeder Mensch “von Natur”,
soll heissen,  im modernen rechtlichen Rahmen von Geburt an, hat.

Menschenrechte sind konkrete Rechte; Resultate einer geschichtlichen Entwicklung als eines Kampfes um Freiheit.
Diese Freiheit ist alles andere als natürlich. Sie wird zur Natur der wahren Sache, nämlich der individuellen Freiheit.
Diese Rechte gelten unmittelbar, - über lange bittere Kämpfe vermittelt.

Insofern ist nichts klarer: Frauenrechte sind Menschenrechte.

Aber wie kommt es dann, daß dieses Recht anders ist als die z.B.etc. aufgezählten Rechte.?
Alle spezifischen Rechte, die den konkreten Inhalt des allgemeinen Menschenrechts ausmachen, -dessen Wirklichkeit sind-, sind Rechte, die für Männer und Frauen gelten.
Gelten dann Frauenrechte ebenso selbstverständlich für Männer?

Hier zeigt sich das biologistische des Frauenrechts, wie es sich eine partikuläre Schranke auferlegt:
Soll das Frauenrecht ein besonderer Inhalt des Menschenrechts sein, (“Frau” als ein Prädikat des Menschen, dessen Subjekt dann nur “Mann” sein kann, rechtlich irrelevant bzw. archaisch-reaktionär oder ein “Symptom” des Mannes, eine symptomatische Zufälligkeit,  im Sinne etwa der lacanschen Neurosenlehre.. )
das auch gilt, oder gilt nicht vielmehr das Menschenrecht für alle Menschen, d.h. für alle Männer und Frauen?

Dann aber sollten wir sagen: “Menschenrecht ist Frauenrecht”- Genauso wie “Männerrecht”.

Warum aber dann diese Tautologie, die nur sagt:
“Menschenrechte sind Menschenrechte”?

Nun:
Welches Denken erlaubt es z.B., Staaten, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterschrieben haben, selbstverständlich als Mitglieder der UN zu betrachten, wenn diese den Kampf gegen dieses Recht auf ihre Fahnen geschrieben haben?

Es gibt zahlreiche Menschenrechte, die Kriterien sind, wie weit ein Staat die Menschenrechte schon verwirklicht hat oder auch noch nicht. Die “Frauenrechte” aber sind nicht ein solches quantifizierbares  Element,
sondern sie sind ein Prinzip, das dem modernen Recht zu Grunde liegt. 
  “Menschenrecht ist Frauenrecht” ist ein “unendliches Urteil” und ein polemischer Satz, der dazu auffordert zu prüfen, ob ein bestimmtes Rechtssystem überhaupt, seinen Prinzipien gemäß,  Menschenrecht im modernen Sinne darstellt.

[Manfred Herok©2007 ]

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